Bevor wir mit der Therapie beginnen...
Sprechstunden
Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang
zur Psychotherapie und dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Hier soll festgestellt
werden, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt. Es erfolgt eine Beratung,
Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs. Außerdem erhalten Sie, sofern
erforderlich, eine Behandlungsempfehlung und eine kurze psychotherapeutische Intervention.
Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde
beraten lassen. Es wird kein Überweisungsschein oder keinen Antrag bei der Krankenkasse
benötigt und es sind keine Zuzahlungen notwendig.
Probatorische Sitzungen
In den probatorischen Sitzungen haben wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennen zu lernen.
Wir haben die Gelegenheit zu schauen, ob wir uns vorstellen können, miteinander zu arbeiten.
Die probatorischen Sitzungen dienen mir außerdem zu einer genaueren diagnostischen
Einschätzung der psychischen Symptomatik. Wenn wir uns nach 2 bis 4 Probesitzungen für
eine Zusammenarbeit entscheiden, besprechen wir eine mögliche Zielsetzung und den Ablauf
einer Therapie sowie die Beantragung. Sie können dann davon ausgehen, dass Sitzungen in
der Regel einmal pro Woche stattfinden. Die Dauer der Therapie beträgt zwischen 12 und
maximal 100 Sitzungen, je nachdem ob eine Akuttherapie von 12 Sitzungen zur
Krisenintervention, eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen oder eine Langzeit-Therapie benötigt
wird.